Ich will Ihnen als Steuerberater ein kompetenter Ratgeber sein, der Ihnen zuhört und entsprechend Ihrer individuellen Situation mit den Dienstleistungen zur Seite steht, die auf Grund Ihrer konkreten wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse erforderlich und angemessen sind im Sinne einer adäquaten Beratung.
Optimale Steuerberatung kann sich in einem kurzen Beratungsgespräch und der Erstellung der jährlichen Steuererklärungen erschöpfen – optimale Steuerberatung kann aber auch den täglichen Kontakt zwischen Mandant und Berater, umfangreiche Analysen, Gestaltungen und laufende Optimierungen erfordern.
Ich analysiere Ihre konkrete steuerliche Situation und gebe Ihnen die erforderlichen Hinweise – Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen.
Ich will Ihnen als Wirtschaftsprüfer mit der gebotenen Klarheit über das Ergebnis meiner gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen und Sonderprüfungen berichten und Ihnen als sachverständiger Gutachter und Berater in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten zur Seite stehen.
10.01. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.01.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2024]
10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
17.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.02. bzw. 20.02.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 23 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2025; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]